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Erstgespräch

Es gibt eine Vielzahl an Gründen, die Menschen in eine Psychotherapie oder eine Beratung führen. Ich möchte Sie zu einem Gespräch einladen, in dem wir Ihre Anliegen und Themen besprechen. Dabei haben Sie die Möglichkeit auch mich und meine Arbeitsweise besser kennenzulernen. Wir klären in diesem Gespräch außerdem die grundsätzlichen Rahmenbedingungen (Kosten, Häufigkeit, Absageregelung, Verschwiegenheit, etc.) für den Ablauf einer Therapie. 

 

Therapie und Behandlungsdauer

Sollten Sie sich zu einer Zusammenarbeit entschließen, definieren wir in den kommenden Einheiten gemeinsam die Ziele und vereinbaren die Häufigkeit unserer Gespräche. Die Anzahl und der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Sitzungseinheiten richtet sich nach ihren Themen und ihrem aktuellen Befinden. Gesprächstermine finden üblicherweise wöchentlich bis vierzehntägig statt. Bei Bedarf können jedoch auch mehrmals wöchentlich Termine vereinbart werden. 

 

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach §15 des Psychotherapiegesetzes (BGBl.Nr. 361/1990 ST0151).

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Kosten

Erstgespräch              Einzelsitzung von 50 Minuten á         100 €

Das Erstgespräch dauert eine ganze Einheit und ist deshalb kostenpflichtig.

 

Psychotherapie/          

Beratung                      Einzelsitzung von 50 Minuten á        100 €

Supervision                 Einzelsitzung von 50 Minuten á        100 €

Coaching                     Einzelsitzung von 50 Minuten á        120 €

Verkehrstherapie        Einzelsitzung von 50 Minuten á        100 €

 

Unter Berücksichtigung der Indexanpassung werden die Preise mit Jahresbeginn kontinuierlich adaptiert. 

Zahlungsmodalitäten

Das Erstgespräch ist im Anschluss bar zu bezahlen. Fortlaufenden Therapien können sowohl in bar als auch per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung bezahlt werden. 

Absageregelung

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, diesen bis spätestens 48 Stunden telefonisch, per SMS oder per Mail vorher abzusagen. Im Falle einer ausbleibenden oder zu kurzfristigen Absage muss ich ihnen leider das volle Honorar in Rechnung stellen. 

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